Notwasser

Im Verteidigungsfall oder nach Katastrophen ist die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser leitungsunabhängig und flächendeckend im Sinne einer Grundversorgung zu gewährleisten. Die Notwendigkeit zur Konzeptionierung einer Trinkwassernotversorgung ergibt sich aus dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) und obliegt dem Bund.

Wir kennen die besonderen Anforderungen an die Wassersicherstellung und beraten Sie bereits bei der Planung geeigneter Wasserfassungen. Die Wassergewinnung erfolgt vorrangig aus handbetriebenen Trinkwassernotbrunnen. Bei der Planung ist eine Ergiebigkeit von 15 Liter pro Person und Tag innerhalb eines definierten Einzugsgebietes sicherzustellen.

Sämtliche Anforderungen an die Notwasserversorgung ergeben sich aus den Verwaltungsvorschriften des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und sind tägliches Handwerkszeug für unsere Hydrogeologen.

 

Leistungen
  • Erstellung von Trinkwasser-Notversorgungskonzepten gemäß § 4 WasSG
  • Datenrecherche zu Einwohnerzahlen, Einwohnerdichte, Pendlern, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Tierbeständen, lebensnotwendigen Betrieben, etc.
  • Vorauswahl geeigneter Grundwasser-Fassungen für die Trinkwasser-Notversorgung anhand hydrogeologisch-hydrochemischer und wasserwirtschaftlicher Daten,
  • Geländebefahrung zur Bestandsaufnahme und Dokumentation der vorausgewählten Wasserfassungen
  • Ausweisung von Versorgungsgebieten,
  • Anfertigung von Übersichts- und Speziallagepläne