Raumplanung
Raumplanerische Aspekte spielen sowohl bei der Planung von großen Bauvorhaben, bei Infrastrukturmaßnahmen als auch bei der Realisierung von Bergbauprojekten eine besondere Rolle.
Im Vorfeld von Projekten sind im Rahmen von Raumordnungsverfahren Prüfungen auf Raumverträglichkeit durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob ein Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist bzw. wie raumbedeutsame Vorhaben aufeinander abgestimmt werden können. Dies erfolgt in der Regel anhand der jeweiligen Landesentwicklungspläne bzw. Regionalpläne. Bei Bauvorhaben gemäß BauGB sind die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen durch das Aufstellen von vorbereitenden Bauleitplänen (Flächennutzungsplan) bzw. verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplan) zu schaffen.
Bei der Erarbeitung der notwendigen Pläne stehen wir Ihnen mit unserem Know How zur Seite und betreuen die erforderlichen Verfahren. Sollten raumordnerische Ziele einem Vorhaben entgegenstehen bzw. muss von Zielvorgaben der Raumordnung abgewichen werden sind Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Auch dabei unterstützen wir Sie gern.
- Erarbeitung von Flächennutzungsplänen
- Erstellung von Bebauungsplänen
- Betreuung von Raumordnungsverfahren und Zielabweichungsverfahren