Wasserrahmenrichtlinie
Im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Planungs-, Prüfungs- und Analysearbeiten, die dem Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung dienen.
Die Umweltziele für die Bewirtschaftung von Gewässern sind in der Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments festgelegt. Die europäischen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächen- und Grundwasserkörper zu verhindern und sie zu schützen, zu verbessern und/oder zu sanieren, um einen dauerhaft guten Zustand zu erreichen.
Unsere Experten kennen die Umsetzungsbestimmungen der WRRL und beraten Sie umfassend bei der Planung und Realisierung Ihrer Projekte. Hierbei betrachten wir auch die ökologischen Aspekte und zeigen Ihnen Lösungen auf. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren prüfen wir für Sie mittels Fachbeiträgen, inwieweit zu bewilligende Maßnahmen zu einer Beeinträchtigung der Bewirtschaftungsziele führen.
- Prüfung der Betroffenheit von Wasserkörpern
- Datenrecherche/-abfrage in Behörden, Ämtern oder dem Vorhabensträger
- Veranlassung und Durchführung zusätzlicher Probenahmen
- Hydrogeologische und hydrochemische Betrachtungen, u. a. Gangliniendarstellungen, Mischungsberechnungen, Ausweisung von Absenktrichtern und Wasserhaushaltsbilanzen
- Beschreibung des IST-Zustandes und Ableitung zu erwartender Veränderungen im Hinblick auf den/die betroffenen Wasserkörper